XRechnungKit

Angebot ausschließlich für Unternehmer

Sie müssen ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Ihre Software kann es nicht.

XRechnungKit macht aus der Rechnung, die Sie heute schon schreiben, eine formal gültige E-Rechnung nach EN 16931. Sie wechseln nicht Ihre Buchhaltung, Sie hängen einen Schritt davor. Mit Prüfprotokoll, das im Streitfall belegt, dass das Format stimmt.

  • PDF oder CSV hochladen, XRechnung und ZUGFeRD zurückbekommen
  • Formalprüfung nach EN 16931 mit Protokoll zum Ablegen
  • Betroffenheits-Check: gilt die Pflicht für Sie ab 2027 oder ab 2028
  • Kein Wechsel der Buchhaltung, keine Schnittstelle beim Steuerberater nötig

Platz sichern Preise ansehen

Das Problem

Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz gemacht hat, muss ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Alle anderen ab 2028. Empfangen müssen Sie schon seit 2025.

Das Problem sitzt selten in der Pflicht, sondern in der Software: Handwerkerprogramme, Branchenlösungen und Word-Vorlagen erzeugen kein EN-16931-Format. Der Anbieter verspricht ein Update irgendwann.

Die naheliegende Antwort wäre, die gesamte Buchhaltung zu wechseln. Für eine Formatfrage ist das ein Umbau, den niemand will, und im Dezember steht dann sowieso alles auf dem Prüfstand.

Die Lösung

  • Sie schreiben die Rechnung weiter wie bisher und laden sie hoch
  • Wir erzeugen daraus XRechnung oder ZUGFeRD und geben die Datei zurück
  • Jede Datei bekommt ein Prüfprotokoll gegen die EN-16931-Regeln
  • Empfangene E-Rechnungen können Sie als lesbares PDF ausgeben lassen
  • Alle Rechnungen liegen revisionssicher im Archiv, Export jederzeit möglich

So sieht es aus

Umwandeln und prüfenDatei hoch, Format zurück. Ein Schritt vor dem Versand.
xrechnungskit.de
DateiZielPrüfungErgebnis
RE-2026-0431.pdfXRechnung 3.0bestandenfertig
RE-2026-0432.pdfZUGFeRD 2.3bestandenfertig
RE-2026-0433.pdfXRechnung 3.0Leitweg-ID fehltHinweis
Sammel-Januar.csvXRechnung 3.041 von 41fertig
Betroffenheits-CheckWelche Stufe gilt für Sie, und ab wann genau.
xrechnungskit.de
FrageIhre AngabeFolge
Umsatz 2026über 800.000 EuroAusstellungspflicht ab 01.01.2027
Rechnungen an UnternehmenjaE-Rechnung verpflichtend
Rechnungen unter 250 EuroteilweiseKleinbetragsregel prüfbar
Empfang eingerichtetja, seit 2025erfüllt
Archiv mit PrüfprotokollAcht Jahre Aufbewahrung, jede Datei mit ihrem Protokoll.
xrechnungskit.de
NummerDatumFormatProtokoll
RE-2026-043104.08.2026XRechnung 3.0abgelegt
RE-2026-043001.08.2026ZUGFeRD 2.3abgelegt
RE-2026-042929.07.2026XRechnung 3.0abgelegt
RE-2026-042828.07.2026XRechnung 3.0abgelegt

Preise

Solo

29 € pro Monat

  • Bis 50 Rechnungen im Monat
  • XRechnung und ZUGFeRD
  • Formalprüfung mit Protokoll
  • Archiv mit Export
Platz sichern
Meistgewählt

Betrieb

59 € pro Monat

  • Bis 300 Rechnungen im Monat
  • Alles aus Solo
  • Sammelverarbeitung per CSV
  • Eingangsrechnungen als lesbares PDF
  • Antwort per E-Mail am nächsten Werktag
Platz sichern

Büro

149 € pro Monat

  • Bis 10 Mandanten in einem Zugang
  • Alles aus Betrieb
  • Getrennte Archive je Mandant
  • Monatliche Sammelübersicht für die Buchhaltung
Platz sichern

Alle Preise netto, zzgl. USt. Rechnung an Ihr Unternehmen.

Sofortige Zahlung, monatliche Laufzeit, jederzeit zum Monatsende kündbar.

Häufige Fragen

Muss ich meine Buchhaltung wechseln?
Nein, genau das ist der Punkt. Sie schreiben die Rechnung weiter in Ihrem Programm und schieben sie hier durch. Wenn Ihr Anbieter später selbst ein gültiges Format liefert, kündigen Sie zum Monatsende.
Wie schnell bekomme ich die Datei zurück?
In der Anlaufphase prüfen wir jede Datei persönlich nach und liefern innerhalb weniger Stunden an Werktagen. Das ist bewusst so: Wir wollen die ersten Fälle im Detail sehen, damit die Automatik anschließend genau das trifft, was in Ihrer Rechnung steht.
Ist das Prüfprotokoll etwas wert?
Es belegt, dass die erzeugte Datei die formalen Regeln der EN 16931 erfüllt. Ob eine Rechnung inhaltlich und steuerlich richtig ist, entscheidet nicht das Format. Diese Prüfung bleibt bei Ihnen und Ihrem Steuerberater.
Gilt die Pflicht für mich schon 2027?
Wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, ab dem 1. Januar 2027. Andernfalls ab dem 1. Januar 2028. Der Betroffenheits-Check auf Ihrer Startseite führt Sie in vier Fragen zur Antwort.
Was passiert mit meinen Rechnungsdaten?
Sie liegen auf Servern in der Europäischen Union, wir nutzen sie ausschließlich zur Erbringung der Leistung, und Sie können jederzeit alles exportieren und löschen lassen. Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung stellen wir auf Anforderung bereit.
Ist das eine Steuerberatung?
Nein. Wir wandeln Formate um und prüfen sie formal. Steuerliche Beratung ist Steuerberatern vorbehalten, und die ersetzen wir ausdrücklich nicht.